Impfpflicht: Petitionsausschuss verweigert öffentliche Anhörung

143.000 gesammelte Unterschriften
für die Katz?

Abb.

Obwohl ein Ärzteverband 143.000 Unterschriften gegen das geplante Zwangsimpfgesetz gesammelt hat, verweigert der Petitionsausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung.

"Read my lips" könnte man jetzt in Anspielung auf eine Aussage des früheren Präsidenten Ronald Reagen sagen, oder "was interessiert micht mein Geschwätz von Gestern", ein Zitat, das man Konrad Adenauer in den Mund legt.

Hatte doch der Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums den Vertretern des Ärzteverbandes "Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V." (ÄIIE) bei der Übergabe von 143.000 Unterschriften versprochen, dass es öffentliche Anhörungen geben würde, so ist dies nun anscheinend Schnee von gestern.

Der Bundestagsabgeordnete Stefan Schwartze, Obmann der SPD-Bundestagsfraktion für den Petitionsausschuss des deutschen Bundestages, erklärte auf Anfrage eines Bürgers auf der Online-Plattform abgeordnetenwatch.de zur Petition der ÄIIE:

"Die Geschäftsordnung des Bundestages regelt, dass Petitionen, die eine parlamentarische Initiative betreffen, die bereits in einem Fachausschuss beraten wird, diesem Fachausschuss zugeleitet werden. Das bedeutet, dass alle Petitionen zum Thema Impfpflicht nach der 1. Lesung des Masernschutzgesetzentwurfs dem Fachausschuss (Gesundheitsausschuss) zugeleitet werden, damit sie in die Beratungen zum Gesetzentwurf einbezogen werden können – also auch die Petition der „Ärzte für individuelle Impfentscheidung“.

Auch wenn sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages natürlich mit der Petition beschäftigt, wird es zu dieser Petition dennoch keine Öffentliche Anhörung geben. Dies hat folgenden Grund: Ursprünglich handelte es sich um keine parlamentarische Petition beim Deutschen Bundestag, sondern um eine Kampagne außerhalb des Deutschen Bundestages. Die Verfasser der Kampagne hatten sich entschieden, außerhalb des Deutschen Bundestages die besagten Unterschriften zu sammeln, obwohl das beim Deutschen Bundestag auch möglich gewesen wäre. Mitzeichnungen, die nicht direkt beim Deutschen Bundestag gesammelt werden, werden vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages nicht anerkannt. Damit fehlt das für eine öffentliche Beratung notwendige Quorum."

Waren die 143.000 gesammelten Unterschriften also für die Katz?

Nachtrag 22. Aug. 2019:

Falls es beim Gesundheitsausschuss des Bundestages zu einer öffentlichen Anhörung kommt, bei der auch kritische Stimmen zu Wort kommen, wäre eine Anhörung beim Petitionsausschuss tatsächlich nicht nötig. Entsprechende Informationen liegen mir aber bisher nicht vor.


Abb.




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