Todesfall in Hildesheim: Waren es wirklich die Masern?

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Hildesheim bei Nacht: Quelle: Kai Pilger / Wikipedia

Im April ist eine Frau aus dem Landkreis Hildesheim angeblich an Masern verstorben. Drei Tage vor ihrem Tod habe sich das klinische Bild von Masern gezeigt. Nachdem im familiären Umfeld Masern aufgetreten seien, habe sich die nicht gegen Masern geimpfte Frau acht Tage vor ihrem Tod gegen Masern impfen lassen.

Die Masern sind heutzutage in unseren Breiten - entgegen der offiziellen Darstellung - eine harmlose Kinderkrankheit, die in der Regel ohne Komplikationen verläuft und das Immunsystem sogar nachhaltig stärken kann. Somit handelt es sich bei den Masern möglicherweise sogar um eine sinnvolle Maßnahme der Natur zur dauerhaften Stärkung der Abwehrkräfte.

Das Risiko von schweren Verläufen oder gar Todesfällen scheint vor allem von den Lebensumständen abzuhängen. So ist die Sterberate in Deutschland seit 1900 bereits vor Einführung der ersten Masern-Impfung um mehr als 99 % zurückgegangen.

Von in Deutschland durchschnittlich jährlich etwa 1.000 erfassten Erkrankungen (die Masern sind meldepflichtig) werden etwa 10 % zur ambulanten oder stationären Behandlung in eine Klinik eingeliefert. Der Anteil der Einlieferungen von naturheilkundlich behandelten Masernpatienten, die symptomunterdrückende Medikamente nur bei zwingender medizinischer Notwendigkeit verabreichen, liegt jedoch bei fast null Prozent.

Die Sterberate liegt bei etwa 1:1000. Berücksichtigt man Fehlbehandlungen, Mikronährstoffmangel und Fehldiagnosen, liegt die wahre Sterberate aufgrund von Masern wahrscheinlich sogar noch weit darunter. Doch diese Faktoren werden von den Behörden regelmäßig außer acht gelassen: Die Masern sind vielmehr ein Politikum.

Viele Kinder machen die Masern sogar ganz ohne Symptome als sog. "Stille Feiung" durch und sind dann ebenfalls ein Leben lang gegen eine Erkrankung immun.

Schwere Masernverläufe haben demnach immer individuelle (!) Gründe, die bei einer Diagnose unbedingt berücksichtigt werden müssen:

Bei dem kleinen Jungen, der im Februar 2015 in Berlin verstarb, lag eine schwere Vorerkrankung vor. Darüber hinaus hatte er zahlreiche symptomunterdrückende Medikamente erhalten, deren Nebenwirkungen bei der Diagnosestellung im Berliner Charité völlig ignoriert wurden. Man könnte das mit einiger Berechtigung auch "Kunstfehler" nennen.

Auch ein gravierender Mangel an Mikronährstoffen wie Vitamin A kann bei den Masern schwere Verläufe verursachen. Deshalb propagiert die Weltgesundheitsbehörde WHO auch seit Jahrzehnten die Versorgung von Kindern in armen Ländern mit hochdosierten Gaben dieses Vitamins.

Weder das Robert-Koch-Institut (RKI), die deutsche Seuchenbehörde, noch die Ständige Impfkommission (STIKO) berücksichtigen solche Aspekte bei ihrer Beurteilung von bekannt gewordenen Masernfällen oder in ihren Veröffentlichungen:

Die Masern zu verteufeln, wird aus mir unbekannten Gründen weltweit als politisch korrekt angesehen, sich eine eigene und davon abweichende Meinung über die Masern zu bilden, ist dagegen politisch unkorrekt. Die Gesundheitsbehörden lassen sich zu Erfüllungsgehilfen fragwürdiger Interessen machen und die Bedürfnisse unserer Kinder bleiben dabei auf der Strecke.

Manche Alternativmediziner sehen auch psychosomatische Zusammenhänge, z. B. die "Neue Medizin" nach Dr. Hamer. Doch dieser Spur zu folgen ist gewissermaßen "maximal politisch unkorrekt". Wer sich nicht an diese unausgesprochenen Regeln hält, kann seine Karriere in Industrie, Medien oder Behörden praktisch abschreiben.

Wer dieses Spiel einmal durchschaut hat, kann eigentlich ständig nur irritiert den Kopf schütteln, bei all den Falschaussagen und Dogmen, die über die Masern verbreitet werden.

Zu einer ordentlichen Diagnose gehört also auf jeden Fall die Berücksichtigung der Vorgeschichte und der Art der Behandlung.

Beim Todesfall der Frau aus Hildesheim sind sich die untersuchenden Ärzte sicher, dass es sich nicht um eine unerwünschte Nebenwirkung der Impfung selbst gehandelt haben kann.

Das ist jedoch eine reichlich mutige Schlussfolgerung, denn die immunologischen und biochemischen Abläufe bei Impfungen und die Auswirkungen auf den Organismus sind ja erst teilweise erforscht und nachvollziehbar.

Wenn also im Lungengewebe, wie vom Hildesheimer Gesundheitsamt behauptet, das Wildvirus gefunden wurde, so schließt dies eine Lungenentzündung als Nebenwirkung der zuvor stattgefundenen Impfung mit Masern-Komponente nicht aus:

Lungenentzündungen werden in den Fachinformationen einiger der gängigen Impfstoffen mit Masern-Komponente ausdrücklich als mögliche Nebenwirkungen benannt, z. B. bei M-M-RVaxPro oder ProQuad.

Darüber hinaus sind beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI) der zuständigen Meldebehörde, seit dem Jahr 2000 29 Fälle von Pneumonie nach Masern-Impfung eingegangen, darunter drei Todesfälle. Die Dunkelziffer der Meldungen an das PEI liegt je nach Quelle der Schätzung zwischen dem zwanzig- und dem tausendfachen der eingegangenen Fälle.

Normalerweise darf nicht geimpft werden, wenn eine akute Infektion vorliegt. Diese ist aber zum Zeitpunkt der Impfung nicht immer sichtbar. Lag hier vielleicht eine Impfung in eine bereits grassierende Infektion vor?

Dann wäre die Impfung ein Fehler, vielleicht sogar als Kunstfehler zu betrachten.

Pressemeldung 1   Pressemeldung 2


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