Bundeskabinett beschließt Entwurf zum Masernschutzgesetz

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Heute beriet das Bundeskabinett über mehrere Gesetzesentwürfe von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, darunter auch der Referentenentwurf zum sogenannten Masernschutzgesetz.

Der seit Mai vorliegende Referentenentwurf wurde zwar in Bereichen neu formuliert bzw. neu geordnet, aber die den Masernschutz betreffenden Regelungen wurden maßgeblichen Punkten unverändert übernommen und darüber hinaus sogar noch ein wenig verschärft.

Neuer Gesetzesentwurf (39 Seiten)

Bisheriger Referenten-Entwurf zum Vergleich (20 Seiten)


Änderungen zum bisherigen Entwurf:

  1. Eltern von minderjährigen Kindern, die in Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden und Mitarbeiter in Gemeinschaftseinrichtungen sind dem zuständigen Gesundheitsamt nun auf Anfrage direkt rechenschaftspflichtig, was den Masern-Impfstatus angeht und können vom Gesundheitsamt zu einer "Beratung" vorgeladen worden. Das Gesundheitsamt kann, wenn keine Impf- oder Immunitätsnachweise oder ein ärztliches Attest vorgelegt werden kann, ein Betretungsverbot aussprechen, soweit es sich nicht um schulpflichtige Kinder handelt (Änderung § 20 Abs. 12 IfSG). Dieser direkte Zugriff des Gesundheitsamts ist unabhängig von der Meldepflicht (bzw. Denunziationspflicht) der Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen.

  2. Zudem schießt sich der überarbeitete Gesetzesentwurf jetzt speziell auf die gefürchtete Masernkomplikation SSPE ein. SSPE-Fälle gehören nun zu den meldepflichtigen Krankheiten (Änderung des § 6 Abs. 2 IfSG). Die Absicht dahinter ist klar: Jeder behauptete SSPE-Fall soll künftig noch mehr als bisher zur öffentlichen Masern-Panikmache und zur Hetze gegen impfkritische Eltern verwendet werden.

  3. Darüber hinaus soll die Impfpflicht nun auch auf "Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern" ausgeweitet werden (§ 36 Abs. 1 Nr. 4 IfSG).


Abb.Wiederstand zwecklos?

Natürlich ist damit das Gesetz noch nicht beschlossen. Es werden Lesungen und - hoffentlich - öffentliche Anhörungen im Bundestag folgen. Doch das ist nur eine Formsache, denn die Regierungspartien und große Teile der Opposition sind sich einig, wenn es darum geht, Impfkritikern, die auf ihre Grundrechte pochen, die Harke zu zeigen. Sie hoffen damit bei der Mehrheit der Bevölkerung, die immer noch kritiklos alle Impfmärchen glauben, für die nächste Wahl zu punkten.

Zudem bestätigte mir gestern die Pressestelle des Bundesgesundheitsministeriums, dass man im Bundeskabinett der Ansicht ist, das Gesetz benötige keine Bestätigung durch den Bundesrat.

Wie es scheint, ist die von den Ärzten für individuelle Impfentscheidung e. V. (ÄIIE) eingebrachte Petition, die immerhin 143.000 Unterstützer zusammenbrachte, nicht nur wirkungslos verpufft, sondern führte bei Gesundheitsminister Spahn sogar zu vermehrter Eile. Oder wie soll man sonst den Umstand interpretieren, dass Spahn bisher den direkten Dialog mit Kritikern verweigerte und der Gesetzesentwurf nur zwei Wochen nach Übergabe der Petition durch das Bundeskabinett gepeitscht wurde?

Was uns im Moment an Hoffnung bleibt, sind die von den ÄIIE und dem Verein Libertas & Sanitas e. V. (LiSa) angestrebten Verfassungsklagen. Doch wir müssen uns über eines im Klaren sein:

Selbst wenn die bisher eher zögerlich agierenden ÄIIE und der entschlossene, jedoch eher kleine Verein LiSa die angekündigte Verfassungsklage durchziehen und selbst wenn sie alle Argumente auf ihrer Seite haben, so ist der Ausgang mehr als ungewiss. Schließlich werden die Verfassungsrichter von den gleichen Parteien berufen, die nach der Impfpflicht schreien, und sind ihnen deshalb verpflichtet.

Wir rühren hier an ein grundsätzliches Problem, das ans Eingemachte unserer Demokratie geht. Der Geist der Gründerväter des Grundgesetzes ist lange verweht. Eine Entscheidung im Sinne der Grundrechte erwarte ich deshalb nicht.

Eine Mobilisation der impfkritischen Bevölkerung kann ich bisher auch nicht sehen. Bei der sehr kurzfristig einberufenen Kundgebung vor dem Bundeskanzleramt kamen anscheinend etwa 100-150 Personen. Immerhin. Mein Dank geht an jeden Einzelnen, der dort war und seine Stimme für unsere Grundrechte erhoben hat!

Aber selbst, wenn es tausendmal so viele Menschen gewesen wären, würde ich inzwischen nicht mehr mit einem Einlenken dieser Regierung rechnen. Ich glaube nämlich, dass unsere Demokratie am Ende ist und dass keine rosigen Zeiten auf uns zukommen.

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Andrea Feuer, die Initatorin der Kundgebung vor dem Bundeskanzleramt im Gespräch mit dem Bayerischen Rundfunk.

Derzeit erhalte ich ständig Anfragen von Eltern, was sie denn tun können. Ich erkläre ihnen in der Regel, dass sie ganz konkret die Kosten für Antikörperbestimmungen und für häusliche Betreuung (bei Ausschluss aus Kita und Schule) beim Gesundheitsamt einklagen sollen. Und dass sie sich dafür mit anderen impfkritischen Eltern vernetzen und einen Rechtsanwalt in ihrer Nähe suchen müssen. Und dass sie diese Klagen bis zum Bundesverfassungsgericht tragen müssen. Das kann 5 Jahre und länger dauern, aber bei einem neuen Gesetz unter Umständen auch viel schneller gehen.


1933 reloaded: Ohne Opferbereitschaft werden wir zum Opfer einer Diktatur

Natürlich sind die Reaktionen auf meine Vorschläge in der Regel nicht sehr enthusiastisch, denn wir alle fühlen uns derzeit mehr oder weniger bereits an unserer persönlichen Stress-Grenze.

Doch Hand auf's Herz: Alle Gleichgesinnten, mit denen ich über die aktuelle Situation in Deutschland spreche, fühlen sich an 1933 erinnert. Ist es denn wieder soweit? Je länger wir mit unserem aktiven Widerstand warten, desto schwieriger wird er.


Politische Optionen

Ich rechne also weder mit dem Erfolg einer Verfassungsklage noch mit einem nennenswerten Widerstand aus der Bevölkerung bzw. der impfkritischen Szene.

Andererseits bin ich davon überzeugt, dass wir vor enormen geopolitischen Umwälzungen stehen und dass diese Umwälzungen auch unser politisches System erschüttern werden.

Deshalb ist es wichtig, dass es weiterhin politische Stimmen gibt, die sich den Werten des Grundgesetzes und dem Allgemeinwohl verpflichtet fühlen und Lösungen für die Herausforderungen unserer Zeit bereithalten.

Aus diesem Grund denke ich auch wieder neu an die Gründung einer politischen Partei mit dem Ziel der gesundheitlichen Selbstbestimmung. Ein entsprechendes Grundsatzprogramm hatte ich ja zusammen mit Gleichgesinnten vor ein paar Jahren im Rahmen der Deutschen Mitte ausgearbeitet.

Wenn Sie speziell zu diesem Thema weiter informiert bleiben wollen, abonnieren Sie bitte meinen "Newsletter Parteigründung".

Natürlich sind die Aussichten für den Erfolg einer neu gegründeten Kleinstpartei nicht sehr rosig. Die Alternative wäre allerdings, auf eine Revolution innerhalb der Systemparteien durch die Parteibasis zu hoffen. Und wie realistisch mag das wohl sein?

Es tut mir sehr leid, dass ich Ihnen keine Hoffnung machen kann, denn mein persönlicher Vorrat an Hoffnungsfähigkeit ist jetzt leider aufgebraucht.

Die Lage ist aus meiner Sicht mehr als ernst. Ich denke, es braucht inzwischen ein Wunder, um das Ruder noch herumzureißen.


Meine Reformvorschläge für unser Gesundheitswesen:
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