Nötigung zur Impfung ist Verletzung des ärztlichen Eids
Jeder Arzt legt vor seiner Zulassung ein feierliches Gelöbnis ab, die Würde, Autonomie und Bürgerrechte seiner Patenten zu achten. Eine Nötigung zur Impfung stellt somit eine Verletzung seines Eids dar.
In der erstmals 1948 vom Weltärztebund verabschiedeten Deklaration von Genf heißt es u. a.:
"Ich werde die Autonomie und die Würde meiner Patientin und meines Patienten respektieren."
und
"Ich werde, selbst unter Bedrohung, mein medizinisches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten anwenden."
Dieses Gelöbnis ist insbesondere auch auch Impfung von (gesunden) Kindern anwendbar, wenn die Eltern aus durchaus nachvollziehbaren Zweifeln an Alternativlosigkeit, Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe ihre Einwilligung verweigern.
Eine Nötigung von Eltern, ihre Einwilligung zu geben oder eine Ausgrenzung dieser Familien oder gar Teilnahme an einer Verfolgung dieser Familien durch staatliche Organe ist ein direkter Widerspruch zu diesem ethischen Verständnis.
Und doch wird der Nötigung von Eltern bewusst Vorschub geleistet, indem Aufklärungsgespräche nur dann abgerechnet werden können, wenn sich eine Impfung anschließt.
Kaum ein Arzt wehrt sich dagegen. Ist dieser Eid für unsere Ärzteschaft nicht mehr ein für den Berufseinstieg notwendiges Übel?