Ausschluss weil ungeimpft? So können Sie sich wehren!

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Der Ausschluss von Ungeimpften aus Kita oder Schule bei auftretenden Erkrankungsfällen ist verfassungs-widrig und in der Sache nicht angemessen. So können Sie sich wehren.

Zuerst etwas in eigener Sache. Sozusagen.

Ich werde derzeit ständig gefragt, wie man im Falle einer Impfpflicht der Impfung entgehen kann. Diese Frage kann ich allein schon deshalb nicht beantworten, weil die Antwort von der Art der Pflicht bzw. des verschärften Impf-Mobbings abhängt, die der Bundestag konkret beschließen wird. Und das ist derzeit völlig unklar, weil die ganze Diskussion völlig irrational ist.

Grundsätzlich kann ich jedoch darauf hinweisen, dass im Infektionsschutzgesetz (IfSG) deutlich aussagt, dass selbst im Falle einer Impfpflicht nicht geimpft werden darf, wenn laut einem ärztlichen Zeugnis eine Gefahr für Leib und Leben besteht! Liegt eine sogenannte Kontraindikation vor, z. B. ein Gendefekt, eine Immunschwäche, Autoimmunerkrankung, Allergie oder akute Infektion, frühere heftige Impfreaktionen oder Risikofaktoren in der Familie, darf nicht geimpft werden.

Es ist extrem wichtig, die Produktinformationen der jeweiligen Impfstoffe zu beachten, da sie entsprechende Hinweise enthalten. Wer des Englischen mächtig ist und ein wenig Übung beim Lesen medizinischer Texte hat, wird u. U. auch der medizinischen Datenbank PubMed fündig.

Und bitte: Fragen Sie mich nicht, ob ich einen Arzt kenne, der einfach so einen Stempel in den Impfpass macht, ohne geimpft zu haben. Ich kenne keine solchen Ärzte! Das wäre außerdem eine Urkundenfälschung und somit strafbar.

Der Schutz der Würde hat Verfassungsrang

Jetzt zu den drohenden Ausschlüssen Ungeimpfter aus öffentlichen Einrichtungen: Das Grundgesetz spricht im Art. 1 Abs. 1 von der unantastbaren Würde des Menschen, die zu achten und zu schützen die Pflicht aller staatlichen Gewalt ist. Mehr als 70 Jahre nach Ende des zweiten Weltkriegs haben wir offenbar vergessen, warum es den Überlebenden zweier Weltkriege so wichtig war, dass der Staat für den Menschen da sein muss und nicht umgekehrt. Die Missachtung dieses zentralen Prinzips der Demokratie birgt meiner Einschätzung nach in sich bereits den Keim der nächsten globalen Katastrophe.

Von der unantastbaren Würde des Menschen leitet das Grundgesetz die Grundrechte ab. Z. B. das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, Versammlungsrecht, Meinungsfreiheit, Religions- und Gewissensfreiheit usw.

Körperverletzungen, die der mündigen Einwilligung bedürfen

Impfungen sind massive Eingriffe in das Immunsystem von gesunden Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Von gesunden Menschen!

Impfungen sind Körperverletzungen, die der mündigen Einwilligung bedürfen. Sie enthalten Krankheitserreger, Nervengifte und potentielle Allergene. Ob ein Geimpfter jemals von einer Impfung profitieren wird, weiß niemand. Ob ein Ungeimpfter jemals einen anderen Menschen anstecken wird, weiß niemand. Auch ob ein Geimpfter niemals und unter keinen Umständen ansteckend sein wird, kann nicht vorausgesagt werden, allein schon deshalb, weil ohne entsprechenden Labortest niemand weiß, ob ein Geimpfter ein sogenannter Impfversager ist oder nicht.

Das Grundgesetz schützt uns vor einem unerwünschten Eingriff in unseren Körper. Jeder Impfung muss unbedingt eine Nutzen-Risiko-Abwägung vorausgehen. Z. B. müssen die Produktinformationen unbedingt beachtet werden, um Kontraindikationen und Wechselwirkungen ausschließen zu können.

Die Entscheidung über diesen Eingriff in das Immunsystem liegt laut Grundgesetz bei den Eltern. Bei niemanden sonst. Doch wir beobachten natürlich derzeit einen sich rasant ausbreitenden Verfall von demokratischen Werten. Das Grundgesetz scheint niemanden mehr zu interessieren, da es manchen Menschen allzu hinderlich bei der Durchsetzung ihrer Eigeninteressen oder ihrer pseudoreligiösen Dogmen gegenüber berechtigten Individualinteressen anderer Menschen ist.

Was das Grundgesetz eigentlich verhindern sollte. Wenn wir heute nicht für unsere Grundrechte einstehen und kämpfen, hat das Grundgesetz tatsächlich keinerlei Relevanz mehr.

Das Grundgesetz schützt Ungeimpfte darüber hinaus vor einer Ungleichbehandlung. Diese Ungleichbehandlung ist auch rein sachlich aus mehreren Gründen nicht angemessen. Darüber habe ich bereits an anderer Stelle geschrieben und gesprochen, z. B. in verschiedenen Ausgaben der Zeitschrift impf-report, in meinem Buch „Die Masern-Lüge“ (leider derzeit vergriffen) und meiner Vortrags-DVD „Die Masern-Lüge“.

Entschlossenheit, Ausdauer und Verbindlichkeit

Was können Sie als Vater und Mutter also tun, wenn Ihr ungeimpftes Kind aus Kita oder der Schule oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen ausgeschlossen wird, weil z. B. ein Masern- oder Windpockenfall aufgetreten ist?

Ihre Entschlossenheit ist entscheidend. Wenn Sie sich bezüglich Ihrer Grundrechte oder in der Impffrage unsicher fühlen, sollten Sie hier als erstes für eine Verbesserung sorgen. Unsicherheit führt erfahrungsgemäß in den meisten Fällen dazu, dass Sie Ihr Anliegen nicht durchsetzen können.

Wenn Sie sich Ihrer Rechte und in der Impffrage völlig klar sind, benötigen Sie als nächstes Ausdauer. Es reicht nicht, mit dem Klassenlehrer, dem Schuldirektor oder der Leitern der Kita einmal ein kurzes Gespräch zwischen Tür und Angel oder selbst bei einem eigens wahrgenommenen Termin zu führen. Da diese Menschen in eigene Abhängigkeiten eingebunden sind, werden sie in der Regel den Weg des geringsten Widerstands gehen.

Diesen Widerstand müssen Sie deshalb – möglichst in einer nicht aggressiven Weise - spürbar machen. Dies erreichen Sie nicht durch Lautstärke, sondern durch Ausdauer, indem Sie nämlich einen kontrollierten Eskalationsprozess starten und durchziehen.

Was ist darunter zu verstehen? Dies bedeutet, dass Sie sich immer darüber im Klaren sein sollten, welcher Schritt als nächstes kommt, sollten die bisherigen Schritte nicht zum Erfolg geführt haben.

Reden ist Silber, Schreiben ist Gold

Zu Entschlossenheit und Ausdauer muss sich drittens Verbindlichkeit gesellen. Ein erstes mündlich geführtes Gespräch mit einem Ansprechpartner ist ein guter Einstieg. Aber wenn es nicht zum Erfolg führt, was dann? Was, wenn ein mündlich gegebenes Versprechen nicht eingehalten wird? Eine wichtige Regel ist: Was mündlich gesagt wurde, hat keinerlei Relevanz, zumindest nicht ohne weitere Zeugen, denn das kann jederzeit bestritten werden.

Deshalb müssen Sie schriftlich werden. Schreiben Sie Ihrem Ansprechpartner eine Email oder einen Brief. Bleiben Sie unbedingt höflich, strecken Sie symbolisch gesehen immer die Hand zur Versöhnung aus, vermeiden Sie möglichst, dass Ihr Gegenüber das Gesicht verliert. Im Zweifelsfall eine Nacht drüber schlafen und den Text erst dann abschicken. Oder vor dem Abschicken einer anderen Person zum Lesen geben.

Wer sich rechtfertigt, klagt sich an

Fassen Sie sich kurz. Rechtfertigen Sie sich niemals. Das Sprichwort sagt: „Wer sich rechtfertigt, klagt sich an.“ Wer sich rechtfertigt, ist in der Defensive und lädt das Gegenüber zur Offensive ein. Also: Die eigene Position und Ihre Forderung kurz und knapp – und vor allem in vollem Bewusstsein um Ihre unantastbare Würde - darstellen.

Setzen Sie immer eine Bearbeitungsfrist, damit klar ist, dass Sie eine Antwort erwarten, bis wann Sie eine Antwort erwarten und fordern Sie unbedingt eine schriftliche Antwort mit einer Begründung. 24 Stunden Bearbeitungsfrist sind in der Regel zu kurz. Ein bis zwei Wochen sollten Sie schon gewähren. Das macht sich auch später vor Gericht besser, sollte es dazu kommen.

Enthält eine Begründung der Gegenseite Gesetze und Paragraphen, sind diese immer im Internet nachschlagen und überprüfen, denn oft sind diese Begründungen völlig aus der Luft gegriffen.

Kita: Der Geldfluss gibt den Eskalationsweg vor

Fassen Sie nach Ablauf der Frist tatsächlich nach. Setzen Sie keine Frist, wenn Sie nicht entschlossen sind, nachzufassen. Wenn Sie Ihre eigenen Fristen nicht ernst nehmen, nehmen Sie sich selbst nicht ernst. Wie können Sie das dann von Ihrem Gegenüber erwarten?

Handelt es sich um eine Kita, so erhält diese in der Regel staatliche Zuschüsse. Diese Zuschüsse sind mit Bedingungen verknüpft, die Aufnahme von Kindern und die Unterlassung von Ungleichbehandlung. Wenn Sie nicht wissen, ob die Kita Zuschüsse bekommt, klären Sie dies bitte als erstes, denn der Geldfluss von oben nach unten gibt den Eskalationsweg von unten nach oben vor.

Wenn Sie mit dem Träger der Kita nicht weiterkommen, wären als nächstes die Stellen anzusprechen, von der die Kita ihre Zuschüsse erhält. Alles natürlich immer schriftlich mit Fristsetzung, bzw. Ankündigung, wann Sie sich bei fehlender Antwort wieder melden werden.

Im Umgang mit Behörden habe ich es mir insbesondere bei Emails angewöhnt, immer nach einer Eingangsbestätigung zu fragen und bei fehlender Antwort die Email in Abständen von einer bis zwei Wochen immer wieder neu zu senden, so lange, bis ich eine Eingangsbestätigung erhalten habe. Wie gesagt, die meisten Menschen, auch Sachbearbeiter bei Behörden und Institutionen, gehen den Weg des geringsten Widerstands und wenn Sie nicht Entschlossenheit zeigen und Verbindlichkeit einfordern, werden Ihre Wünsche im Behördenlabyrinth untergehen.

Eltern haben übrigens ein Anrecht auf einen Kita-Platz für ihr Kind und dieses Recht ist einklagbar. Siehe z. B. beim Deutschen Familienverband oder andere Webseiten. Allerdings sollten Sie vor einer Klage auch wirklich alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft haben.

Wird ein Kita-Platz aufgrund des Impfstatus Ihres Kindes verweigert, gilt, wie bereits angeführt: Begründung schriftlich anfordern und dann prüfen. Auf Fragen, warum Sie das schriftlich brauchen, können Sie ruhig antworten, dass Sie die Verweigerung eines Kita-Platzes rechtlich prüfen lassen wollen. Oder dass Sie die Haftungsfrage im Falle eines Impfschadens klären wollen.

Im Falle eines Ausschlusses können Sie eine Tagesmutter oder einen Nachhilfelehrer mit der Aufsicht über Ihr Kind beauftragen und die Rechnung an die zuständige Stelle schicken – und diese Rechnung bei Nichtzahlung einklagen. Die Aussichten auf Erfolg dürften gar nicht so schlecht sein.

Aber ohne Entschlossenheit, Ausdauer und Verbindlichkeit können Sie das gleich vergessen.

Bitte unbedingt einen erfahrenen Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Gute Rechtsanwälte, insbesondere, die sich an das Impfthema wagen, haben Seltenheitswert, aber es gibt sie. Auch hier brauchen Sie unter Umständen Ausdauer.

Dokumentieren Sie jeden Vorgang

Kommt es von Seiten der Kita oder in der Schule zu einem Ausschluss Ihres ungeimpften Kindes, so sollten Sie unbedingt sicherstellen, dass Ihnen die schriftliche Anordnung Ihres Gesundheitsamtes vorliegt. Liegt diese nicht vor, müssten Sie ggf. gegen die Kita bzw. die Schule klagen, was Sie vermutlich gerne vermeiden würden.

Wie gesagt: Sorgen Sie dafür, dass Sie den gesamten Vorgang lückenlos schriftlich dokumentieren können. Allein das Wissen Ihrer Gesprächspartner, dass Sie grundsätzlich jeden Vorgang dokumentieren, erzeugt einen gewissen Druck, der sehr hilfreich sein kann. Wenn Sie außerdem immer sehr freundlich bleiben, erzeugt dies zudem einen Druck auf das Gewissen.

Wird in der schriftlichen Anordnung des Gesundheitsamtes nicht darauf hingewiesen, dass die durchgemachte Krankheit oder ein nachgewiesener schützender Antikörpertiter im Blut (beides muss ärztlich bestätigt werden) eine Impfung und damit einen Ausschluss überflüssig machen, haben Sie im Klagefalle eine wichtige Handhabe gegen das Gesundheitsamt, denn das Gesundheitsamt handelt somit zumindest fahrlässig.

Wird in der schriftlichen Anordnung des Gesundheitsamtes darauf hingewiesen, dass ungeimpfte Kinder direkt nach einer Impfung wieder die öffentliche Einrichtung besuchen dürfen, haben Sie ebenfalls eine Handhabe gegen das Gesundheitsamt, denn frisch Geimpfte sind noch genauso ansteckend wie Ungeimpfte oder können bei Lebendimpfungen wie die Masernimpfung sogar selbst ansteckend sein. Damit wäre bewiesen, dass sich das Gesundheitsamt einer nicht angemessenen Ungleichbehandlung und damit einer Verletzung der Grundrechte schuldig macht.

Wer trägt die Kosten für Tagesmutter oder Hauslehrer?

Aus meiner Sicht ist der entscheidende Hebel bei einem Ausschluss ungeimpfter Kinder die Frage, wer für die Folgen einer amtlichen Anordnung aufkommt. Da Ihre Kinder ein Anrecht auf Gleichbehandlung, auf einen Kindergartenplatz und auf Bildung haben, muss, wenn einem Kind aus angeblichen Gründen des Allgemeinwohls diese Rechte verwehrt werden, auch die Allgemeinheit dafür aufkommen. Wenn einmal ein Gesundheitsamt in einem Musterprozess dazu verdonnert wurde, die Tagesmutter, den Babysitter oder Nachhilfelehrer zu bezahlen, kann dies enorme Auswirkungen auf die Gesamtsituation in Deutschland haben.

Das ist auch den Behörden bekannt. Deshalb müssen Sie im Falle einer Klageeinreichung damit rechnen, dass Ihr Prozess sich über alle Instanzen, also bis zu 5 Jahre lang hinzieht. Wird bereits in den Vorinstanzen in Ihrem Sinne entschieden, kann dies natürlich schon früher einen deutlichen Signalcharakter für ganz Deutschland haben.

Nur wer sich outet, findet neue Freunde

Um einen solchen Musterprozess durchzuziehen, reichen Entschlossenheit, Ausdauer und Verbindlichkeit unter Umständen nicht auch. Die Nerven müssen das aushalten, auch die Familie und die Geldbörse. Als vierte wichtige Voraussetzung für einen erfolgreichen Kampf um Ihre Grundrechte kommt deshalb noch die Vernetzung dazu.

Mit Sicherheit sind Sie in Ihrer Kita oder an Ihrer Schule nicht die einzigen impfkritischen Eltern. Es gibt Gleichgesinnte. Zumindest in den meisten Fällen. Aber sie sind nicht immer ganz einfach zu finden, da sich die meisten impfkritischen Eltern bedeckt halten, um der drohenden sozialen Ausgrenzung zu entgehen.

Sie sollten deshalb erwägen, sich bereits im Vorfeld zu „outen“, noch bevor es zu einem akuten Problem kommt. Finden Sie Gleichgesinnte, denen es geht wie Ihnen, sind Sie von vornherein in einer wesentlich besseren Position. Wenn Sie nicht allein, sondern zu zweit oder gar zu dritt zu einem Gesprächstermin gehen, sind Sie wesentlich schwerer abzuwimmeln und abzuwiegeln.

Übrigens, was Gesprächstermine betrifft: Machen Sie sich immer sofort danach eine schriftliche Gesprächsnotiz. Diese könnte vor Gericht durchaus Gewicht haben.

Über Kita und Schule hinaus können Sie sich einem der mehr als 100 Elternstammtische in Deutschland anschließen. Die Kontaktdaten finden Sie auf impfkritik.de unter „Stammtische“. Haben Sie keinen solchen Stammtisch in erreichbarer Nähe, können Sie auch einfach selbst einen gründen. Wir vom Netzwerk für unabhängige Impfaufklärung (NEFUNI) unterstützen Sie gerne mit unserer internen Adressliste dabei. Einen Leitfaden für Gründung und Leitung eines Elternstammtisches bzw. eines Gesprächskreises finden Sie auf impfkritik.de unter „Stammtische“.

Oder Sie hängen einen Zettel an der Pinwand Ihres Bioladens aus oder fragen Ihren Heilpraktiker oder Naturheilarzt nach gleichgesinnten Patienten oder treten einem Naturheilverein bei. Vielleicht gibt es in Ihrer Nähe zwar keinen impfkritischen Elternstammtisch, aber andere naturheilkundlich orientierte Stammtische und Gesprächskreise, über die Sie Gleichgesinnte kennenlernen können, denen es genauso oder ähnlich geht wie Ihnen.

Die moralische Unterstützung und Solidarität eines solchen Unterstützer- und Freundeskreises ist gar nicht hoch genug einzuschätzen. Evtl. ergeben sich im Falle eines Gerichtsverfahrens auch Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung.

Schaffen Sie sich ein unterstützendes Umfeld in Form von Gleichgesinnten. Entschlossenheit, Ausdauer, Verbindlichkeit sind sehr hilfreiche Eigenschaften, aber die Voraussetzung für eine Durchsetzung Ihrer Grundrechte ist ein echtes Gefühl für die eigene unantastbare Würde. Und das ist ohne unterstützende Freunde nur schwer aufrecht zu erhalten. Wie weit wären wohl Mahatma Gandhi oder Martin Luther King gekommen, hätte sie niemand unterstützt?

Drei Dinge braucht der Mann, hieß es in einer Fernsehwerbung in meiner Kindheit. Feuer, Pfeife, Stanwell.

Impfkritsche Eltern brauchen heute vier Dinge: Entschlossenheit, Ausdauer, Verbindlichkeit - und gute Freunde.

In diesem Sinne alles Gute auf Ihrem weiteren Weg!


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