Essen: Kita will lieber Impfpflicht als öffentliche Zuschüsse

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Ein Kita-Trägerverein in Essen hat eine Impfpflicht beschlossen. Offenbar ist die irrationale Angst vor Erregern und das blinde Vertrauen in die Heilsversprechen der Impfstoffhersteller so groß, dass man dafür selbst eine Streichung von öffentlichen Zuschüssen und höhere Elternbeiträge in Kauf nimmt.

Wie die WAZ vom 14. Februar 2019 meldet, will die „Kindertagesbetreuung Behrwind gUG“, die fünf Einrichtungen in Essen betreibt, keine Kinder mehr aufnehmen, die nicht entsprechend den öffentlichen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) durchgeimpft sind. Alle Eltern der betroffenen Kitas hätten sich für diese neue Regelung ausgesprochen.

Nun sind Impfungen massive medizinische Eingriffe in das Immunsystem von - bis dahin - gesunden Kindern. Eine Garantie gibt es weder für die Wirksamkeit noch für die Sicherheit: Ein bestimmter Prozentsatz erweist sich als sogenannte "Impfversager", die keinen als schützend angesehenen Antikörpertiter im Blut entwickeln. Und die tatsächliche Häufigkeit von Nebenwirkungen und Impfschäden ist unbekannt. Obwohl der Staat eine Fürsorgepflicht hat, werden keine systematischen Studien zur zuverlässigen Erfassung von Nebenwirkungen durchgeführt.

Rechtlich gesehen sttellen Impfungen Körperverletzungen dar, die der mündigen Einwilligung bedürfen. Immerhin werden absichtlich Krankheitserreger, Nervengifte (Wirkverstärker Aluminium) und potentielle Allergene (z. B. Hühnereiweiß, Nickel etc.) in einen gesunden Organismus eingebracht.

Rechtlich gesehen haben Kitas auch gar kein Recht, Einblick in medizinische Unterlagen zu nehmen, die der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen. Zwar müssen Eltern seit 2015 ein zeitnahes ärztliches Impfaufklärungsgespräch nachweisen, aber das schließt eine Auskunftspflicht über den Impfstatus nicht mit ein.

Wenn nun eine Kita-Leitung den Nachweis bestimmter Impfungen verlangt, erpresst sie damit bei Eltern die Einwilligung in eine Körperverletzung.

Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist jedoch ein Grundrecht (Art 2 GG). Und Grundrechte sind laut Art 1 GG Ausdruck der "unantastbaren Würde des Menschen". Art 4 GG erklärt zudem u. a. die Freiheit des Glaubens und des Gewissens als unverletzlich. Laut Art 6 GG stehen Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Weiter heißt es dort: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern."

Indem der Trägerverein von Eltern die Einwilligung in eine Körperverletzung ihrer gesunden Kinder verlangt, verletzt er somit gegen wenigstens vier der allerwichtigsten Artikel des Grundgesetzes!

Damit offenbaren sowohl die Verantwortlichen des Trägervereins als auch die Eltern selbst ein erschreckende Missachtung jener Grundrechte, für deren Durchsetzung ganze Generationen unserer Vorfahren u. a. in zwei Weltkriegen Blut, Schweiß und Tränen vergossen haben.

Natürlich haben andererseits auch die Eltern eines Kindergartens das Recht, die Betreuung ihrer Kinder nach ihren eigenen Wertvorstellungen und Idealen zu gestalten - und alle Kinder auszuschließen, die bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllen.

Ganz so einfach ist das jedoch nicht, sobald ein Kindergarten öffentliche Zuschüsse erhält und dafür einen öffentlichen Auftrag erfüllt, nämlich die flächendeckende Bereitstellung von Kindergartenplätzen für Alleinerziehende und Familien mit zwei Verdienern. Und jene staatlichen Stellen, von denen diese öffentlichen Zuschüsse kommen, sind unbedingt dem Grundgesetz gegenüber verpflichtet.

Da es in Deutschland keine Impfpflicht gibt, sind diese staatlichen Stellen im Grunde gezwungen, die Zuschüsse an die betroffenen Kindergärten einzustellen, denn diese begehen Vertragsbruch.

Die Kindertagesbetreuung Behrwind gUG erklärt somit durch die Ausrufung einer Impfpflicht den Verzicht auf öffentliche Zuschüsse – und ihr Einverständnis, dass die fehlenden öffentlichen Einnahmen durch höhere Beiträge kompensiert werden müssen.

Die zuständigen Behörden müssen sich jedoch überlegen, wie sie ungeimpften Kindern weiterhin ihr Recht auf einen Kindergartenplatz in zumutbarer Nähe garantieren können. Dieses Recht ist auch durchaus einklagbar. Entsprechende Informationen finden Sie im Internet mit Suchbegriffen wie "Kindergartenplatz" und "Rechtsanspruch".

Falls die Behörden im konkreten Fall nicht schnell genug agieren, steht betroffenen Eltern die Möglichkeit offen, eine Tagesmutter zu engagieren und dem zuständigen Landkreis oder Landesministerium die Rechnung zu schicken und ggf. einzuklagen. Bitte lassen Sie sich zuvor unbedingt rechtlich beraten.

Abschließend noch ein paar Worte zur Irrationalität der Erregerangst, die unsere Gesellschaft durchdringt und der Heilsversprechungen der Impfstoffhersteller: Meinen Recherchen zufolge gibt es keine einzige Infektionskrankheit, die allein durch den jeweiligen Krankheitserreger verursacht werden kann. Der Beweis dafür besteht in der Tatsache, dass es bei jeder Infektionskrankheit Infizierte gibt, die nicht sichtbar erkranken.

Bei den Masern nennt man das "stille Feiung". Natürlich kann es auch schwere Krankheitsverläufe geben, die sind jedoch durch andere Faktoren bedingt, die mit dem allgemeinen Gesundheitszustand zu tun haben.

Und Beweise dafür, dass Geimpfte unter dem Strich gesünder sind als Ungeimpfte, gibt es nicht, weil vergleichende Zulassungsstudien angeblich unethisch seien. Das ist jedoch ein Zirkelschluss und damit einfach nur Blödsinn.

Statistiken zeigen vielmehr, dass nahezu alle Infektionskrankheiten ihren früheren Schrecken weitgehend verloren hatten, lange bevor die erste Impfung eingeführt wurde.


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