Kita: Geimpftes Kind erkrankt an Windpocken - Ungeimpfte heimgeschickt!
Die in Deutschland mit aller Staatsmacht durchgesetzte Impfpolitik verliert mehr und mehr jeden Realitätsbezug: Kürzlich erkrankte ein geimpftes (!) Kind in einer Kita in Deutschland an Windpocken. Die Folge: Ungeimpfte Kinder wurden für 16 Tage nach Hause geschickt.
Frage:
Unsere gemeinsame Tochter F. wurde letzten Montag durch Anordnung des Gesundheitsamtes für 16 Tage aus der KiTa ausgeschlossen, da ein Fall von Windpocken durch ein geimpftes Kind aufgetreten ist.
Unsere Tochter ist ungeimpft. Es soll ein Kontakt naheliegend gewesen sein.
Laut IfSG ist die Lage eindeutig.
Für uns gibt es aber Widersprüche im Vorgehen des Gesundheitsamtes. Es ist nicht transparent und es werden nicht alle Maßnahmen angeraten um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.
Wir zweifeln die Verhältnismäßigkeit des Vorgehens an, finden es nicht sinnvoll bzw. nicht angemessen: ein geimpftes Kind ist erkrankt, ein ungeimpftes Kind wird ausgeschlossen.
Laut Statistik könnten sich noch weitere 10-20% geimpfte Kinder anstecken; davon geht man aber einfach nicht aus. Andererseits könnte man sagen, dass die geimpften Kinder in der KiTa ja geimpft sind, und daher doch Schutz haben müssten, selbst wenn unsere Tochter sich mit Windpocken angesteckt haben sollte.
Es ist nicht so richtig ersichtlich, wer nun eigentlich geschützt werden soll.
Meine Tochter ist nicht krank, sie gilt nur als ansteckungsverdächtig; es konkurrieren hier verschiedene Gesetze miteinander: sie hat ein Recht auf ihren KiTa-Platz und laut GG das Recht, sich frei zu bewegen.
Dies wollen wir so nicht akzeptieren.
Mich würde interessieren, wie Ihre Sicht auf diesen Fall ist, lohnt sich ein Weg zum Verwaltungsgericht?Eigentlich hatte ich vor, selbst nur ein Schreiben zu formulieren bzw. ohne Anwalt zu klagen.
Der Anwalt unserer Rechtsschutz hat uns gleich abgesagt, da für ihn die Rechtslage aufgrund IfSG klar war.
Mir ist noch nicht bekannt, ob die Rechtsschutz auch die Kosten für einen Anwalt übernehmen würde, den wir von extern beauftragen (und der sich mit dem Impfthema auskennt); vielleicht können Sie ja einen benennen.
Die Sache würde allerdings an den Kosten scheitern, wenn dies nicht abgedeckt wäre.
Ich freue mich auf eine Einschätzung. Liebe Grüße von Nadine K. und Familie.
Antwort:
Sehr geehrte Frau K.,
auf der einen Seite scheint mir die rechtliche Situation klar und ein juristisches Vorgehenn sinnvoll. Auf der anderen Seite habe ich inzwischen jedes Vertrauen in unser juristisches System verloren. Wie könnte es auch anders sein: Schließlich werden Richter mehr oder weniger direkt von der Politik berufen und die Politiker sind fest im Griff der Lobbyisten der Industrie. Es scheint auch von Jahr zu Jahr schlimmer zu werden. Von wirklicher Gewaltenteilung kann in Deutschland keine Rede sein.
Ich kann deshalb bezüglich des rechtlichen Vorgehens nicht raten. Wichtiger erscheint mir, dass Sie sich mit Gleichgesinnten zusammentun und mit sehr langem Atem sowohl die Leitungen der Kita wie auch des Gesundheitsamtes und die lokalen Politiker über die Fakten informieren und dafür sorgen, dass man in Zukunft weniger hysterisch mit dem Ausbruch einer Kinderkrankheit umgeht.
Dass ausgerechnet ein geimpftes Kind an Windpocken erkrankt ist, ist natürlich bezeichnend. Weiß man denn den Antikörperstatus des Kindes?
Jedenfalls sollten sich die Verantwortlichen, wenn ihnen das Allgemeinwohl mehr am Herzen liegt als ihre eigene stromlinienförmige Karriere, sich mehr um die sogenannten "Impfversager" sorgen als um die Ungeimpften.
Diese „Impfversager“ sind aus Sicht der Schulmedizin genauso ansteckend – und da sich alle Beteiligten bezüglich der Geimpften in Sicherheit wiegen, gehen diese Kinder weiterhin mit den anderen Kindern in die Kita, den Unterricht, Sportunterricht und zum Schwimmen etc.
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Ihr Hans U. P. Tolzin